Directors and Officers Versicherung (D&O Versicherung)

Directors and Officers Versicherung (D&O Versicherung)

Als Geschäftsführer, Manager oder Vorstand triffst du jeden Tag wichtige Entscheidungen. Dabei passieren Fehler. Bewusste und unbewusste. Bei dir oder auch deinen Mitgeschäftsführern. Und du haftest leider auch für die Fehler der anderen Personen aus deinem Führungskreis. Im schlimmsten Fall mit deinem gesamten persönlichen Vermögen. Wie die Directors and Officers Versicherung dein Privatvermögen und dein Unternehmen schützen kann und was es zu beachten gibt, erfährst du jetzt.


Inhalt


Directors and Officers Versicherung (D&O Versicherung)

Eine Directors and Officers Versicherung (D&O Versicherung) ist eine spezielle Form der Vermögenschadenhaftpflicht. Sehr geläufig ist der Begriff der Managerhaftpflicht.

Die D&O ist nicht zu verwechseln mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Betriebshaftpflicht bietet Versicherungsschutz für die betrieblichen Risiken des Unternehmens gegen Personen- und Sachschäden. Weiterhin sind Vermögensschäden als direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert, die sogenannten unechten Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet allerdings, anders als die D&O, keinen Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die als Folge einer Pflichtverletzung bspw. gegen den Vorstand oder den Geschäftsführer eines Unternehmens geltend gemacht werden.

Die D&O Versicherung kann von Unternehmen abgeschlossen werden oder von der Führungskraft (z.B. dem Manager) selber, als sogenannte persönliche D&O. In beiden Fällen ist aber die Führungskraft die versicherte Person. Bei einer D&O gibt es zahlreiche Themen und Szenarien, die berücksichtigt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, der Produkte von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen anbieten kann. Erst dann kann gewährleistet werden, dass du eine D&O Versicherung abschließen kannst, die zu deiner individuellen Situation passt.

Lass’ dich jetzt ganz unverbindlich von unserem unabhängigen Versicherungsmakler beraten, welche D&O Versicherung am besten zu deiner individuellen Situation passt:
Hier findest du unsere Datenschutzerklärung.

Wer im Rahmen einer D&O-Versicherung versichert ist

Die D&O Versicherung versichert Personen, die im Rahmen einer Tätigkeit persönlich haften oder haften können. Also jede Führungskraft, die mit ihrem privaten Vermögen für die Tätigkeiten ihres Amtes haften kann. Die Führungskraft kann in einem Unternehmen, Verein oder einer Institution tätig sein. Zu den Führungskräften zählen beispielsweise:

  • Aufsichtsrat
  • Beirat
  • Geschäftsführer
  • Leitende Angestellte (z.B. Datenschutzbeauftragte, Manager)
  • Prokuristen
  • Vorstände

Nicht alle der oben genannten Führungskräfte haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Haftung von z.B. leitenden Angestellten ist limitiert. Aber egal ob limitierte Haftung oder nicht limitierte Haftung, jede dieser Personengruppen sollte im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Schutze ihres Privatvermögens und auch zum Schutze des Unternehmens (Stichwort: Bilanzschutz) mit einer D&O versichert sein.

Führungspersonen, die nicht oder nur eingeschränkt mit einer D&O Versicherung versichert werden können, sind alleinige Gesellschafter Geschäftsführer und eingetragene Kaufmänner, da es in diesen Fällen insbesondere zu keiner Haftung im Innenverhältnis kommen kann.


Gravierende Irrtümer – Wer sich oft nicht mit einer D&O Versicherung versichert, es aber tun sollte

Vorstände von Vereinen haften genauso mit ihrem privaten Vermögen in unbegrenztem Umfang wie Vorstände von Kapitalgesellschaften. Als entsprechender Vorstand kannst und solltest du ebenfalls mit einer D&O Versicherung abgesichert werden. Denn auch, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Ehrenamts ausgeführt wird, schützt die ehrenamtliche Tätigkeit nicht vor der Haftung.

Irrtümlicher Weise herrscht oft die Überzeugung, dass Geschäftsführer einer GmbH – also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – nicht persönlich für Fehler haften müssen. Diese Annahme ist aber falsch.

Wird dir als Geschäftsführer eine Pflichtverletzung nachgewiesen, dann haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Dabei reicht bereits die einfache Fahrlässigkeit. Damit durch dieses berufliche Risiko nicht deine gesamte Existenz bedroht wird, solltest du dir eine finanzielle und rechtliche Rückendeckung durch eine D&O Versicherung verschaffen.


Haftung eines Geschäftsführers im Innenverhältnis und Außenverhältnis

Als Vorstand oder Geschäftsführer haftest du im Rahmen deiner Tätigkeit im Innen- und Außenverhältnis.

Bei einer Haftung im Innenverhältnis haftest du gegenüber:

  • dem Unternehmen als juristische Person

Ein Haftungsfall im Innenverhältnis kann zum Beispiel eintreten, wenn du bereits verjährte Forderungen begleichst oder wenn du Forderungen verjähren lässt. Aber auch wenn du ungeeignete Technik (z.B. Server, Software, Computer) für dein Unternehmen kaufst, weil du dich nicht ausreichend informiert hast. Selbst wenn du auf Betrüger hereinfällst, weil du sorglos warst oder ein Schaden entsteht, weil du keinen Fachmann zu Rate gezogen hast. Oder auch wenn du bestimmte Versicherungen nicht abgeschlossen hast, obwohl das Ausmaß des Schadenfalls groß sein kann (z.B. Cyberversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht).

Bei einer Haftung im Außenverhältnis haftest du beispielsweise gegenüber:

  • Kunden
  • Konkurrenten
  • Behörden

Ein Haftungsfall im Außenverhältnis kann zum Beispiel eintreten, wenn du die Steuern und Abgaben für das Unternehmen nicht zahlst oder bewilligte Fördergelder unsachgemäß verwendest. Ein relativ bekannter Fall, bei dem Geschäftsführer in Haftung genommen werden, ist die Insolvenzverschleppung. Diese tritt ein, wenn bei drohender Zahlungsunfähigkeit zu spät ein Insolvenzantrag gestellt wird. In diesem Fall haftet der Geschäftsführer dann für alle Zahlungen persönlich, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet werden.

In jedem Haftungsfall, ob Innen- oder Außenverhältnis, liegt die Beweislast bei der Führungskraft. Das bedeutet, dass nicht derjenige, der dich beschuldigt, beweisen muss, dass du einen Fehler gemacht hast. Sondern du musst beweisen, dass du keinen Fehler gemacht hast (Beweislastumkehr).


Gesamtschuldnerische Haftung – Wie dich die D&O auch bei Fehlern von Anderen schützt

Die Haftung der führenden Organe ist aber nicht auf die eigenen Handlungen beschränkt. Es gilt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Diese gilt auch, wenn die Aufgabenbereiche strikt getrennt sind.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 421 ist die gesamtschuldnerische Haftung geregelt. Dort steht: „Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“

Das bedeutet, dass z.B. alle Geschäftsführer eines Unternehmens für die Handlungen eines einzelnen Geschäftsführers mit haftbar gemacht werden können. Dem kann man mit einer Haftungsfreistellung bzw. Haftungsbefreiung versuchen entgegen zu wirken. Diese wird im Anstellungsvertrag formuliert und kann unterschiedliche Themen regeln, wie z.B.:

  • Eingrenzung der Haftungssumme bis zu einem gewissen Betrag
  • Umkehr der Beweislast (dann muss die GmbH Haftungsansprüche nachweisen)
  • Haftungsausschluss bei Handlung nach ausdrücklicher Anweisung

Voraussetzung ist, dass die Gesellschafter dem zustimmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gesellschafter einen Vorstand oder Geschäftsführer freiwillig von gewissen Haftungsthemen gänzlich freistellt, ist allerdings nicht sehr hoch. Bei Aktiengesellschaften ist eine Haftungsfreistellung sogar verboten.


Umfang des Versicherungsschutzes einer D&O-Versicherung und warum der Managerstrafrechtsschutz so wichtig ist

Die D&O versichert Pflichtverletzungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Die Versicherung bietet dabei Versicherungsschutz für Prozesskosten, um unberechtigte Ansprüche gegen die versicherte Person abzuwehren. Sollten die Ansprüche berechtigt sein, begleicht die Versicherung die Forderungen bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Regelmäßig ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind laufende Verfahren, Vorsatz und bereits bei Abschluss der Versicherung bekannte Pflichtverletzungen. Bezüglich des Vorwurfs einer vorsätzlichen Pflichtverletzung übernimmt die D&O so lange die Abwehrkosten, bis der Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird. In diesem Fall muss die versicherte Person die Abwehrkosten an den Versicherer rückerstatten. Wird keine vorsätzliche Pflichtverletzung festgestellt – liegt dem Handeln also kein Vorsatz zu Grunde – übernimmt die D&O die vollen Abwehrkosten.

Wichtiger Bestandteil vieler D&O-Versicherungen ist der Strafrechtsschutzbaustein. Der Versicherer bietet dadurch nicht nur Versicherungsschutz im Falle einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme, welcher über die D&O versichert ist, sondern auch für strafrechtliche Inanspruchnahmen. Diese können oftmals zeitlich vor oder einhergehend mit der zivilrechtlichen Inanspruchnahme auf dich zukommen. Trotz dieses Bausteins ist je nach Unternehmensbranche aber auch der Abschluss einer separaten Industrie-Strafrechtsschutzversicherung sehr sinnvoll. Denn der Strafrechtsschutzbaustein bietet lediglich Versicherungsschutz für die in der D&O versicherten Personen und nicht für alle Mitarbeiter des Unternehmens.

Außerdem muss eine zivilrechtliche Inanspruchnahme im Rahmen der D&O-Versicherung „wahrscheinlich“ sein, damit der Strafrechtsschutzbaustein greift.

Hier ein Beispiel, damit es etwas verständlicher wird:

Dem Geschäftsführer eines Unternehmens wird vorgeworfen, absichtlich ausstehende Steuern nicht beglichen zu haben. Dem Unternehmen, für das er tätig ist, entsteht dadurch nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern auch ein Reputationsschaden. Die Gesellschafter des Unternehmens verklagen den Geschäftsführer wegen des finanziellen und des Reputationsschadens auf Schadenersatz in Höhe von 950.000 €. Ein zivilrechtliches Verfahren wird eröffnet.

Da dem Geschäftsführer Steuerhinterziehung vorgeworfen wird und dies eine Straftat ist, eröffnet der Staatsanwalt parallel ein strafrechtliches Verfahren. Der Geschäftsführer hat schon vor Jahren eine Directors and Officers Versicherung abgeschlossen. Er bestreitet die Vorwürfe, dass er die Steuern absichtlich nicht gezahlt hätte. Deshalb springt die D&O Versicherung nun ein und wehrt die Vorwürfe der Gesellschafter im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens ab.

Im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens wird die D&O ebenfalls tätig, da dem strafrechtlichen Verfahren ein zivilrechtliches Verfahren vorausging (die Wahrscheinlichkeit, dass ein zivilrechtliches Verfahren eröffnet wird, hätte aber auch schon genügt). Am Ende beider Verfahren wird rechtskräftig festgestellt, dass der Geschäftsführer keine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen hat. Die D&O Versicherung übernimmt die vollen Kosten für die Abwehr. Und außerdem die Zahlung des gerichtlich geringer festgelegten Schadenersatzes in Höhe von 490.000 €.

Der Abschluss einer D&O ist nicht nur sinnvoll, weil sie für die oben dargestellten Themen Versicherungsschutz bietet. Ohne D&O kann es außerdem passieren, dass Geschäftsführer weniger entscheidungsfreudig sind, weil sie Angst haben, dass getroffene Entscheidungen existenzbedrohende Konsequenzen für sie selber haben könnten.


Auf was du bei einer Directors and Officers Versicherung achten solltest

Bei einer Directors and Officers Versicherung gibt es viele Aspekte, die individuell gestaltet werden können oder bei deren Ausgestaltung manche Versicherungsunternehmen keinen Spielraum zulassen. Deshalb ist es generell wichtig, einen erfahrenen und unabhängigen Versicherungsmakler an deiner Seite zu haben. Er muss dich nicht nur gut beraten, sondern mit dir gemeinsam auch Veränderungen im Blick behalten. Je nach Veränderungen bei dem Unternehmen, deiner Tätigkeit oder der gesetzlichen Lage ist es nämlich zwingend notwendig, dass dein Vertrag angepasst wird. Andernfalls kann es zu Abdeckungslücken kommen.

Wichtige Kernelemente einer D&O Versicherung sind:

  • Nachmeldefrist (Stichwort: Nachhaftungsszenarien) muss abgesichert sein
  • Übernahme der Abwehrkosten bei Vorsatz (da Vorsatz oft vorgeworfen wird)
  • Rückwirkungsdatum (für Ereignisse aus der Vergangenheit, die noch nicht bekannt sind)
  • Deckung sollte nicht auf Organverantwortung beschränkt sein. Auch die operative Tätigkeit muss berücksichtigt werden (z.B. strategische Entscheidungen, Produktentwicklungen, Investitionen)
  • Deckung sollte sich automatisch Risikoveränderungen anpassen
  • Deckung sollte auch dann noch gelten, wenn die Führungsperson aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Denn Schadensansprüche können auch danach noch auf einen zukommen
  • Strafrechtsschutzbaustein sollte Bestandteil einer guten D&O-Versicherung sein
  • Die Versicherungssumme sollte mindestens 2-fach jahresmaximiert sein (sollte 2 Mal im Jahr zur Verfügung stehen)


Directors and Officers Versicherung Checkliste GründerFinanz Versicherungsmakler


Was es bei einer Directors and Officers Versicherung noch zu beachten gilt

Es kann vorkommen, dass du mehrere Ämter gleichzeitig bei unterschiedlichen Unternehmen oder Vereinen innehast. Nur selten besteht dann die Möglichkeit, alle deine Ämter über eine Sammel-Police abzudecken. Je nachdem wie unterschiedlich deine Tätigkeiten und Haftungen sind, könnte das auch wenig sinnvoll sein. Dann ist es besser, wenn du deine Tätigkeiten für jedes Amt mit einer eigenen Police absicherst.

Sprich dein Unternehmen, deinen Verein oder deine Institution auf die Absicherung an. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Directors and Officers Versicherung auf seine Kosten abschließt. Das hat den Vorteil, dass damit alle Führungskräfte versichert werden können. Außerdem kann das Unternehmen auf diese Art und Weise eine Bilanzsicherheit steigern. Die Prämien für die D&O werden vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Versicherte Person bist du als Führungskraft, auch wenn das Unternehmen die Prämien bezahlt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung für fremde Rechnung. Die Rechte aus dem Vertrag stehen demnach dir zu.


Warum eine Directors and Officers Versicherung abgeschlossen werden sollte

Wie du oben erfahren hast, haftest du als Geschäftsführer, Vorstand etc. nicht nur für Fehler aus deinem eigenen Handeln. Du haftest auch im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung für die Fehler der anderen Geschäftsführer mit. Im schlimmsten Fall mit deinem gesamten privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe.

Damit deine finanzielle Existenz nicht bedroht wird, solltest du mit einer Directors and Officers Versicherung dein privates Vermögen schützen. Denn selbst, wenn du immer nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des Unternehmens handelst, kann deine Entscheidung auch mal negative Konsequenzen haben. Selbst wenn du keinen Schaden zufügen wolltest, kann es passieren, dass man mit Haftungsansprüchen auf dich zukommt.

Seit dem Urteil des BGHs im April 1997 im Fall ARAG/Garmenbeck ist ein Aufsichtsrat übrigens dazu verpflichtet, durchsetzbare Schadenansprüche an Vorstände geltend zu machen. Wenn der Aufsichtsrat das nicht tut, machen sich die Mitglieder selber schadenersatzpflichtig.

Aber auch für dein Unternehmen ist eine Directors and Officers Versicherung wichtig. Wenn ein Geschäftsführer durch einen Fehler in Haftung genommen werden soll, könnte es sogar existenzbedrohend für dein Unternehmen werden, wenn der Geschäftsführer finanziell für den Schaden gar nicht aufkommen kann.

Neben dem finanziellen Schaden kann durch öffentliche und langwierige Prozesse auch ein Reputationsschaden entstehen.


Wie viel eine D&O Versicherung kostet

Die genaue Höhe der Kosten (Versicherungsprämie) richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Umsatz des Unternehmens
  • Versicherungssumme
  • Tätigkeitsfeld des Unternehmens
  • Wie lange dein Unternehmen bereits am Markt existiert
  • Auslandsbezug, insbesondere USA
  • Wirtschaftliche Situation des Unternehmens

Wie du siehst, gibt es mehrere Faktoren, die die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen. Wenn du genau wissen willst, wie viel dich die Absicherung deiner Existenz kostet, melde dich gerne bei uns.


Wir freuen uns auf das Gespräch mit dir!


Dieser Artikel ist ein Informationsangebot und ersetzt keine persönliche und individuelle Beratung.

Dein Ansprechpartner für das Fachgebiet Directors and Officers Versicherung (D&O Versicherung)

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  • Aufsichtsrat
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